Statikprüfung: Sicherheit für den Messebau

Die Statikprüfung ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsvorgaben auf Messen – insbesondere bei individuellen Standkonstruktionen, Aufbauten mit Überdachung, mehrgeschossigen Bauformen oder hängenden Lasten. Ziel ist es, die Standsicherheit des Messebaus unter realen Bedingungen nachzuweisen und potenzielle Gefährdungen auszuschließen. Ohne eine geprüfte Statik kann der Aufbau untersagt oder im Nachhinein beanstandet werden – bis hin zum Rückbau vor Messebeginn.

Wann eine Statikprüfung erforderlich ist

Sonderbauten und individuelle Konstruktionen

Die Prüfung ist immer dann vorgeschrieben, wenn ein Stand vom systembasierten Standard abweicht – etwa bei Überbauten, auskragenden Bauteilen, Bühnen, Dachflächen, Emporen oder geschlossenen Deckenelementen. Auch bei hängenden Konstruktionen, die über dem Stand befestigt werden, kann eine gesonderte Nachweisführung erforderlich sein.

Abhängigkeit von Hallenhöhe und Traglast

Je nach Messegelände gelten unterschiedliche Vorgaben zur maximal zulässigen Belastung der Decke oder des Bodens. Wer riggt oder schweres Equipment auf erhöhten Flächen installiert, muss nicht nur den eigenen Aufbau prüfen lassen, sondern auch die Freigabe der Halle berücksichtigen.

Ablauf und Verantwortlichkeiten bei der Statikprüfung

Erstellung durch qualifizierte Fachingenieure

Die statische Berechnung muss von einem qualifizierten Tragwerksplaner oder Statiker erstellt und mit allen relevanten Zeichnungen, Materialien und Lastannahmen versehen sein. Die Unterlagen dienen der Messegesellschaft und den Prüfinstanzen als Entscheidungsgrundlage.

Einreichung und Prüfung vor Messebeginn

Die Unterlagen müssen in der Regel mehrere Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden. Manche Messeplätze bieten dafür zentrale Portale oder Ansprechpartner. Wird ein Konzept nicht rechtzeitig eingereicht oder weicht der Aufbau später davon ab, drohen Auflagen bis hin zum Aufbauverbot.

Kontrolle beim Standaufbau

Zusätzlich zur Vorprüfung kann auch während des Aufbaus eine Kontrolle durch den Veranstalter, externe Prüfer oder Vertreter der Bauaufsicht erfolgen. Besonders bei Sonderkonstruktionen behalten sich viele Veranstalter eine Abnahme direkt vor Ort vor.

Tipps für Aussteller und Messebauer

Frühzeitig klären, ob Nachweise erforderlich sind

Nicht jede ausgefallene Idee braucht eine Statik – aber viele Details hängen von den Vorgaben der Messegesellschaft ab. Wer früh mit dem Veranstalter spricht, kann unnötige Planungsfehler vermeiden.

Standard ist nicht gleich Freibrief

Auch Systemstände können genehmigungspflichtig sein – etwa wenn mehrere Komponenten kombiniert werden oder zusätzliche Elemente montiert werden, die nicht statisch geprüft sind. Eine Klärung im Vorfeld schützt vor Verzögerungen beim Aufbau.

Fazit: Statikprüfung schafft Sicherheit und Verlässlichkeit

Die Statikprüfung ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein Beitrag zur Sicherheit auf dem Messegelände. Wer sauber plant, gut dokumentiert und rechtzeitig kommuniziert, reduziert Risiken – für sich selbst, für Messebesucher und für angrenzende Aussteller. Und nicht zuletzt: Wer Vertrauen in die eigene Konstruktion hat, kann es auch belegen.



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