Flucht- und Rettungswege: Lebenswichtige Infrastruktur auf Messen

Flucht- und Rettungswege sind auf Messegeländen nicht nur eine formale Vorschrift, sondern eine essenzielle Voraussetzung für die Sicherheit aller Beteiligten. Sie ermöglichen im Notfall eine geordnete und schnelle Evakuierung – sei es bei Feuer, Stromausfall oder anderen Gefahrenlagen. Damit sie im Ernstfall funktionieren, müssen diese Wege jederzeit frei zugänglich, ausreichend breit und klar gekennzeichnet sein. Ihre Planung, Kennzeichnung und Kontrolle gehören zu den zentralen Aufgaben der Veranstalter und Standbetreiber – nicht zuletzt, weil schon kleine Nachlässigkeiten gravierende Folgen haben können.

Rechtliche Grundlagen und technische Vorgaben

Pflicht in allen Messehallen

Die Anforderungen an Flucht- und Rettungswege sind in den Versammlungsstättenverordnungen der Länder geregelt und gelten für alle temporären Bauten – insbesondere in Messehallen. Je nach Größe der Veranstaltung, Besucherfrequenz und Hallenlayout gelten unterschiedliche Mindestbreiten und Abstände. Auch temporäre Wände, Exponate oder Dekorationen dürfen den Weg nicht blockieren.

Beschilderung und Beleuchtung

Fluchtwege müssen eindeutig markiert und im Ernstfall schnell zu erkennen sein. Dazu gehören beleuchtete Piktogramme, Notbeleuchtung und manchmal auch akustische Signale. Auch auf mehrgeschossigen Ständen müssen sichere und gut gekennzeichnete Wege nach unten vorhanden sein.

Prüfung und Kontrolle vor Messebeginn

Die Freihaltung der Flucht- und Rettungswege wird meist im Rahmen der Aufbauabnahme geprüft. Zusätzlich kontrollieren Ordnungskräfte oder Sicherheitsdienste regelmäßig während der Messe, ob Wege verstellt, verdeckt oder zweckentfremdet wurden – etwa durch zusätzliche Möbel oder Werbeträger.

Flucht- und Rettungswege aus Sicht der Aussteller

Planung des Standlayouts

Bereits bei der Standplanung müssen Aussteller sicherstellen, dass sie angrenzende Fluchtwege nicht blockieren. Auch Rückwände, Kabinen oder Hochbauten dürfen keine Sichtachsen verdecken. Je nach Position in der Halle können zusätzliche Anforderungen hinzukommen.

Verantwortung während der Veranstaltung

Auch während des laufenden Messebetriebs tragen Aussteller Mitverantwortung. Es reicht nicht, den Weg am ersten Tag freizuhalten – auch während der Veranstaltung darf nichts kurzfristig abgestellt oder verstellt werden. Das betrifft Prospektständer, Produktdisplays, Roll-Ups oder persönliche Gegenstände.

Vermeidung häufiger Fehler

Typische Probleme sind verdeckte Rettungszeichen, abgesperrte Seitengänge, falsch platzierte Möbel oder zu eng bestückte Flächen. Wer sich frühzeitig mit den Vorgaben der Messegesellschaft auseinandersetzt, spart sich im Ernstfall Diskussionen – und trägt zur Sicherheit bei.

Fazit: Fluchtwege ernst nehmen – nicht nur auf dem Papier

Flucht- und Rettungswege sind mehr als Linien auf dem Hallenplan. Sie entscheiden im Ernstfall über Minuten – und damit über Sicherheit. Wer seine Verantwortung als Aussteller ernst nimmt, prüft nicht nur das eigene Standdesign, sondern sensibilisiert auch das Team vor Ort. Denn am Ende zählt: Der Weg muss frei sein – immer.



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