Brandschutzkonzept: Sicherheitsgrundlage für den Messeauftritt

Ein Brandschutzkonzept beschreibt die Maßnahmen, die im Falle eines Brandes auf einer Messeveranstaltung oder im Rahmen des Standbaus greifen sollen. Es geht nicht allein um Rauchmelder und Feuerlöscher, sondern um ein durchdachtes Zusammenspiel aus baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen. Gerade bei größeren, mehrgeschossigen oder individuell geplanten Messeständen ist ein Brandschutzkonzept oft verpflichtend – und Grundlage für Genehmigungen durch die Messeleitung oder die zuständigen Behörden.

Wann ein Brandschutzkonzept notwendig ist

Besondere Bauformen und Materialien

Immer dann, wenn vom Standard abgewichen wird – etwa durch erhöhte Bauhöhen, brennbare Materialien, geschlossene Deckenflächen oder komplexe Standarchitektur – verlangt der Veranstalter ein individuelles Brandschutzkonzept. Auch bei Standbauten mit festen Dächern oder mehreren Etagen ist dies gängige Praxis.

Veranstaltungsspezifische Vorgaben

Einige Messegesellschaften fordern bei bestimmten Formaten grundsätzlich ein Brandschutzkonzept – etwa in Hallen mit eingeschränkten Fluchtwegen oder bei Sonderzonen mit hoher Besucherfrequenz. Auch bei geplanten Kochvorführungen, Pyrotechnik oder offenen Flammen ist das Konzept Pflicht.

Inhalte und Aufbau eines Brandschutzkonzepts

Baulicher und technischer Brandschutz

Dazu zählen z. B. die Auswahl schwer entflammbarer Materialien (nach DIN 4102 oder EN 13501), der Verzicht auf geschlossene Decken, die Kennzeichnung von Notausgängen sowie die Platzierung von Feuerlöschern oder Rauchmeldern. Auch Angaben zur Elektroinstallation und zur Unterteilung von Flächen gehören dazu.

Organisatorische Maßnahmen

Ein Brandschutzkonzept benennt Ansprechpartner, Zuständigkeiten im Alarmfall und Maßnahmen zur Evakuierung. Oft werden auch Schulungen für das Standpersonal empfohlen – etwa zur Bedienung von Löschmitteln oder zur Ansprache von Besuchern im Ernstfall.

Flucht- und Rettungswege

Die freie Halterung von Fluchtwegen, gut sichtbare Beschilderungen, barrierefreie Zugänge und Notbeleuchtung sind obligatorisch. Das Konzept beschreibt, wie im Gefahrenfall schnell und geordnet reagiert werden kann – auch bei hoher Besucherzahl.

Wer das Brandschutzkonzept erstellt – und wer es prüft

Erstellung durch Fachplaner oder Messebauer

Bei komplexeren Anforderungen sollte das Konzept von erfahrenen Fachplanern oder Architekten mit Kenntnis der lokalen Vorschriften erarbeitet werden. In der Regel übernimmt dies das verantwortliche Messebauunternehmen – in Abstimmung mit dem Aussteller.

Prüfung durch Veranstalter oder Behörden

Das fertige Konzept wird im Vorfeld der Messe eingereicht – entweder bei der Messegesellschaft oder über ein zentrales Genehmigungsportal. Je nach Messeort erfolgt die Prüfung durch interne Technikabteilungen, externe Prüfer oder die örtliche Feuerwehr.

Fazit: Brandschutzkonzept – kein Zusatzaufwand, sondern Pflicht

Ein durchdachtes Brandschutzkonzept schützt nicht nur Menschen und Sachwerte, sondern stellt die Genehmigungsfähigkeit des Messeauftritts sicher. Wer es rechtzeitig plant und mit erfahrenen Partnern umsetzt, vermeidet Konflikte mit Aufsichtsbehörden – und trägt aktiv zur Sicherheit auf dem Messegelände bei.



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