Die Entsorgungspauschale ist ein fixer Bestandteil vieler Messeabrechnungen. Sie wird pro Aussteller oder pro Quadratmeter Standfläche berechnet und deckt die allgemeine Müllentsorgung auf dem Messegelände ab – etwa für Verpackungen, Werkstoffreste, Papier oder Kleinabfälle. Die Pauschale fällt unabhängig davon an, ob tatsächlich Abfall in nennenswertem Umfang anfällt oder nicht.
Hintergrund ist die Notwendigkeit, aufwendige Reinigungs- und Entsorgungsprozesse während Auf- und Abbau sowie während der Laufzeit effizient zu steuern. Denn auch kleine Mengen summieren sich, und ohne verbindliche Gebühr wäre ein einheitliches Abfallkonzept kaum umsetzbar.
Die Pauschale ermöglicht eine zentrale, kalkulierbare Entsorgung aller anfallenden Messeabfälle. Sie umfasst die Bereitstellung von Müllcontainern, die Reinigung der Allgemeinflächen und – je nach Messe – auch die Sortierung oder das Recycling gängiger Abfallarten. Sie sichert damit einen Mindeststandard an Sauberkeit und Entsorgungssicherheit auf dem gesamten Gelände.
Ähnlich wie Stromgrundpauschalen oder Medienpauschalen ist die Entsorgungspauschale eine infrastrukturelle Fixgebühr, die nicht individuell verhandelbar ist. Sie wird vom Veranstalter pauschal festgelegt und ist in der Regel verpflichtend für alle Aussteller – unabhängig vom tatsächlichen Entsorgungsvolumen.
In vielen Fällen deckt die Pauschale nur den allgemeinen Messeabfall ab – also Reste aus Verpackung, Prospekte, kleine Aufbauten oder übliche Verbrauchsmaterialien. Nicht enthalten sind häufig Sonderabfälle, großvolumiger Standbaumüll oder Rückstände aus Catering, Chemikalien oder Technik. Diese müssen separat angemeldet und kostenpflichtig entsorgt werden.
Wer Standbau oder Technik über eigene Dienstleister organisiert, sollte frühzeitig klären, wie Entsorgungsfragen geregelt sind. Unangemeldete Müllberge führen nicht nur zu Nachberechnungen, sondern auch zu Verzögerungen beim Abbau. Viele Veranstalter kontrollieren nach Messeschluss die Stände und dokumentieren auffällige Mengen separat.
Die Pauschale wird automatisch mit der Messeabrechnung fällig – meist zusammen mit anderen obligatorischen Gebühren. Eine Rückerstattung ist nicht vorgesehen. Kommt es zu einer Sonderentsorgung, z. B. von Teppichen, Holzplatten oder Verpackungsmaterialien außerhalb der Sammelstellen, wird diese gesondert in Rechnung gestellt.
Es lohnt sich, schon im Vorfeld mit dem Standbauer oder dem Team zu klären, wie und wann Materialien abgebaut und entsorgt werden. Wer strukturiert abbaut, trennt und rechtzeitig Container bestellt, vermeidet unnötige Zusatzkosten. Auch Fotos vom Standzustand nach dem Abbau können im Zweifel hilfreich sein.
Die Entsorgungspauschale ist keine versteckte Zusatzgebühr, sondern ein notwendiges Mittel zur Sicherstellung sauberer Abläufe auf dem Gelände. Wer weiß, was enthalten ist – und was nicht –, kann unnötige Mehrkosten vermeiden und trägt zur reibungslosen Messeorganisation bei.