Allgemeine Geschäftsbedingungen - Deutsche Messefilm & Medien GmbH

1. Geltung der Bedingungen Alle Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungen, Lieferungen, Vereinbarungen und Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der Deutsche Messefilm & Medien GmbH wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Dazu berechtige Vertreter der Deutsche Messefilm & Medien GmbH sind zu schriftlichen Zusagen befugt. Mündliche Absprachen bedürfen zur Gültigkeit daher der schriftlichen Bestätigung. 2. Angebot und Vertragsabschluss Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Abschlüsse kommen erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung eines Vertragswerkes durch die Deutsche Messefilm & Medien GmbH zustande. 3. Leistungsumfang 3.1. Die Leistung der Deutsche Messefilm & Medien GmbH hinsichtlich Berichterstattung im redaktionellen Bereich ist uneingeschränkt freibleibend und unverbindlich. Nur für werbliche Auftragsarbeiten hat der Kunde einen Anspruch auf Erfüllung entsprechend der Vertragsvereinbarung. 3.2. Wir versuchen unsere Auftragsarbeiten so zuverlässig wie möglich zu erfüllen, bei zeitlich sehr begrenzten Veranstaltungen wie Messen ist eine Gewährleistung nicht möglich. Sollte es durch hinderliche Umstände zu einer Zeitverzögerung oder einem Ausfall der Drehaufnahmen kommen hat der Kunde keinen über die Kostenerstattung des Auftragswertes hinausgehenden Anspruch auf Entschädigung. 4. Leistung und Honorar Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltanspruch der Deutsche Messefilm & Medien GmbH für jede einzelne Leistung, sobald sie erbracht wurde. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist die Deutsche Messefilm & Medien GmbH jederzeit berechtigt, die weiteren Leistungen zu verweigern. Rechnungen der Deutsche Messefilm & Medien GmbH sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Teilzahlung sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Deutsche Messefilm & Medien GmbH möglich. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz als vereinbart. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (Stand 01.01.2016: 19%). 5. Subunternehmen Die Deutsche Messefilm & Medien GmbH ist berechtigt, zum Zwecke der Erfüllung sämtlicher Liefer- und Leistungsverpflichtungen, sich nach ihrem Ermessen Dritter ihrer Wahl zu bedienen. 6. Gewährleistung und Schadensersatz Reklamationen sind vom Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen, nach Leistung der Deutsche Messefilm & Medien GmbH oder einem von Ihr beauftragten Lieferanten, schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und fristgerechter Reklamation steht dem Kunden zunächst das Recht auf Nachbesserung und unter den gesetzlichen Voraussetzungen im folgenden Schadensersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadensersatzanspruch an die Deutsche Messefilm & Medien GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrunde, der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist. Schadensansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Deutsche Messefilm & Medien GmbH beruhen. 7.Haftung a) Die Deutsche Messefilm & Medien GmbH haftet lediglich für Ihr Direktgeschäft. b) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Deutsche Messefilm & Medien GmbH nicht für aus Vermittlungen zustande gekommene Projekte haftet. 8. Haftung des Kunden a) Der Kunde hat mit Erteilung des Auftrages auf eine Mitwirkungspflicht entsprechend den Vereinbarungen der Deutsche Messefilm & Medien GmbH zu achten. Dies betrifft im Besonderen die Einhaltung von Terminen und Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die Durchführung von Dreharbeiten. Weiter hat der Kunde – wenn nicht schriftlich anders vereinbart – für die Genehmigung der Dreharbeiten zu entsprechend vereinbartem Ort und Zeit zu sorgen. Sollte er diese Sorgfaltspflicht grob verletzen werden Strafzahlungen in Höhe des entstandenen Schadens fällig. 9. Schutzrechte allgemein Alle Ideen, Entwürfe, Planungen, Zeichnungen, Bilder, bewegte Bilder, Filmrohmaterial und geschnittene Filme bleiben mit allen Rechten Eigentum der Deutschen Messefilm & Medien GmbH. Die Übertragung von Eigentums- und Nutzungsrechten sowie die Berechtigung zur Wiederverwendung, Nachbildung oder Vervielfältigung bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Deutsche Messefilm & Medien GmbH. Änderungen dürfen nur durch von der Deutsche Messefilm & Medien GmbH beauftragten Personen vorgenommen werden. 10. Urheberrecht und sonstige Schutzrechte Die Deutsche Messefilm & Medien GmbH ist wenn nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, insbesondere ausschließlich berechtigt, selbst oder durch Dritte oder gemeinsam mit ihnen im In- und Ausland ganz oder teilweise sowie beliebig oft: • die Beiträge durch Rundfunk jeder Art zu senden. Dieses Recht umfasst die Verbreitung von Rundfunkprogrammen, einschließlich Live-Streaming, in jeder technischen Art und Weise • aus den Beiträgen Bild- und/oder Tonträger jeder Art herzustellen, sie zu vervielfältigen und zu archivieren sowie Bild- und/oder Tonträger in jeder Art und außerhalb des Rundfunks z.B. im Transkriptionsdienst oder im sonstigen audiovisuellen Bereich gewerblich oder nichtgewerblich durch Verkauf, Vermietung und Verleih oder auf andere Weise zu verwerten und zu verbreiten. Die Verwendung im audiovisuellen Bereich umfasst alle Arten der audiovisuellen Nutzung, insbesondere auch multimediale Verwertungen (z.B. DVD usw.) außerhalb des Rundfunks, wobei die Fixierung/Wiedergabe eines Bild und/oder Tonträgers durch jedes technische Mittel (beispielsweise Festplatten, Festspeicher etc.) und in jedem technischen Standard (wie beispielsweise High Definition) erfolgen kann; • die auf Bild- und/oder Tonträger übertragene Beiträge unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts (§ 93 UrhG) zu bearbeiten, insbesondere zu kürzen und zu teilen, mit einem anderen Titel zu versehen, es sei denn, dass der Titel urheber- oder wettbewerbsrechtlichen Schutz genießt, in andere Sprachen zu übersetzen, mit anderen Werken zu verbinden oder in andere Werke aufzunehmen sowie in sonstiger Weise umzugestalten und zu ändern und die Bearbeitung, Umgestaltung oder Änderung wie die Darbietung oder Leistung oder das Werk zu verwerten; • die Beiträge sowie bildliche Darstellungen davon als schriftliches Begleitmaterial zu vervielfältigen und zu verbreiten in Programmvorschauen und Programmübersichten, Inhaltsangaben, Werbeschriften der Deutschen Messefilm & Medien GmbH oder sonst für Public-Relation-Zwecke, auf Messen, Ausstellungen, Festivals und Wettbewerben, für Prüf-, Lehr- und Forschungszwecke sowie im Rahmen der politischen und kulturellen Bildungsarbeit zu verwerten, ebenso die von der Darbietung, Leistung oder dem Werk hergestellten Bild- und/oder Tonträger; • die Beiträge vorzuführen und mittels Bild- und/oder Tonträger, durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen. Die Verwendung umfasst insbesondere auch die Einspeicherung in Datenbanken und die öffentliche Wiedergabe in allen Abrufdiensten (z.B. Video- und Audio-on-demand- Nutzungen, Podcasting bzw. Video-Podcasting, Online-Dienste), bei denen Text-, Ton- oder Bilddarbietungen auf Anforderung aus elektronischen Speichern zur Nutzung übermittelt werden, wobei die öffentliche Zugänglichmachung des Werkes in der Weise erfolgen kann, dass Angehörige der Öffentlichkeit an einem von diesen individuell gewählten Ort oder zu einer von diesen individuell gewählten Zeit Zugang zu diesen Werken haben. Die Rechteeinräumung erfolgt unabhängig davon, ob das Angebot nicht downloadfähig oder downloadfähig ist (beispielsweise „Podcasting“ und „Video-Podcasting“) oder ob es entgeltlich oder unentgeltlich angeboten wird. Die vorstehend genannten Rechte werden unabhängig vom verwendeten Speichermedium eingeräumt und unabhängig davon, ob die Nutzung mittels individuellem Abruf oder Wiedergabe mittels Fernseher, Computer oder sonstiger – auch mobiler – Endgeräte erfolgt. 11. Mitwirkung an Beiträgen Mitwirkende erklären sich bereit, wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, bei der Produktion unter Verzicht auf eine Vergütung mitzuwirken. Gleichzeitig übertragen sie dem Produzenten zur Weiterübertragung auf die Deutsche Messefilm & Medien GmbH die ausschließlichen sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Rechte an der Darbietung oder sonstigen Leistung. Die Deutsche Messefilm & Medien GmbH ist berechtigt, die Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen und/oder Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. 12. Redaktioneller Vorbehalt Für die Publikation in unseren Messe-TV Portalen behält sich die Deutsche Messefilm & Medien GmbH eine redaktionelle Prüfung vor. Beiträge die zu werblich gestaltet sind werden nicht zu veröffentlichen. Kommt dies zur Anwendung hat der Aussteller/Kunde keine Kosten für die Dreharbeiten zu tragen. Ausnahme ist, wenn der Aussteller/Kunde seine Mitwirkungspflicht an einen informativen, redaktionellen Beitrag trotz Hinweis der Produktionsleitung vor Ort verletzt. 13. Datenverarbeitung und Datenspeicherung Die Deutsche Messefilm & Medien GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit dieser, erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, gemäß dem Datenschutzgesetz zu verarbeiten und an unsere entsprechenden Regionalpartner weiterzugeben. 14. Nebenabreden Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind daher nicht wirksam bzw. bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch die Deutsche Messefilm & Medien GmbH. 15. Strenge Vertraulichkeit Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenden Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden. 16. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung. 17. Anzuwendendes Recht Für alle Rechtsbeziehungen und Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 18. Gerichtsstand Vereinbarter Gerichtsstand für alle sich zwischen der Deutsche Messefilm & Medien GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist München. [ AGB Stand November 2023 ] Deutsche Messefilm & Medien GmbH – Münchener Straße 6 - 85368 Moosburg a. d. Isar, Geschäftsführer: Andreas Bergmeier E-Mail: info(at)deutsche-messefilm.com Mit einem Auftrag akzeptieren Sie auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Messefilm & Medien GmbH.